Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Der Vertrag von Lissabon ist ein Meilenstein für den europäischen Einigungsprozess – und für die Sportpolitik. in Europa. Denn mit dem Vertrag erlangt die Europäische Union erstmals Kompetenzen für die Förderung der europäischen Dimension des Sports. Einher mit dieser neuen Kompetenz geht eine Verantwortung für die inhaltliche Gestaltung der sportpolitischen Zukunft.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen!
Die Frage des Europäischen Auswärtigen Dienstes ist in einer Gemeinschaft, wie sie die EU darstellt, etwas ganz Besonderes. Es ist das „Spezifische sui generis“. Das ist mehr als ein Wortspiel, sondern es ist aus meiner Sicht deshalb etwas Besonderes, weil wir mit den vergemeinschafteten zentralen Politikbereichen wie Wettbewerb, Handel, Zölle und vor allen Dingen mit der Währung – dem Euro – das große europäische Projekt des 21. Jahrhunderts haben. An ihm wird sich die Handlungsfähigkeit bzw. das gemeinsame Europa zeigen – oder eben auch nicht.
„Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage der Zusammensetzung des Europäischen Parlamentes ist so alt wie die Geschichte des Europäischen Parlamentes selbst. Sie war immer mit einem zentralen Punkt verbunden: der Direktwahl, der allgemeinen, gleichen, freien, geheimen Wahl durch die Bürgerinnen und Bürger Europas.
Die Regierungserklärung der Bundeskanzlerin und die Positionierung der Koalitionsfraktionen zu dieser so wichtigen europapolitischen Frage in dieser Stunde kann man mit zwei Worten überschreiben: unberechenbar und unglaubwürdig.
Frau Bundeskanzlerin hat gesagt, dass mit dem Lissabon-Vertrag eine neue, verbesserte Grundlage für die EU geschaffen worden ist. Sehr richtig! Es muss aber auch deutlich gesagt werden: Jetzt wird es auf uns hier im Deutschen Bundestag ankommen, dass wir diesen Vertrag mit Leben erfüllen und dass wir ihn in jedem einzelnen Bereich der europäischen Politik, in dem wir uns als Deutsche positionieren, im Geiste der EU und buchstabengetreu – auf Punkt und Komma genau – umsetzen.
Die Bundeskanzlerin hat in ihrer Regierungserklärung gesagt, dass der Lissabon-Vertrag besonders wichtig für Europa ist.
Dem stimmt die SPD-Fraktion uneingeschränkt zu. Das ist der einzige Satz, dem wir zustimmen können; denn sie hat in ihrer gesamten Regierungserklärung sonst nichts zu Europa gesagt. Ich glaube, deshalb wird es wichtig sein, darüber zu reden, welche Verantwortung wir in Europa haben und was hier heute nicht zur Sprache gekommen ist.
Wir haben das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Es gibt eine öffentliche Debatte, und wir machen Gesetze. Also, reden wir darüber! Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, also das, was uns aufgegeben worden ist, wird umgesetzt. Wir schauen in die Begründung, die Karlsruhe gegeben hat.
Der gestrige Tag vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe war ein wichtiger Tag für Deutschland, für Deutschland in Europa, für den Deutschen Bundestag wie für den Bundesrat. Es ist gut, dass wir uns hier heute direkt mit den Konsequenzen dieses Urteils befassen. Lassen Sie mich drei einleitende Punkte nennen.
Es ist gut, wenn man sich in einer Debatte in diesem Haus ziemlich einig ist. Trotzdem ist es notwendig, auf ein paar Unterschiede hinzuweisen, vor allen Dingen, wenn bereits hochgegriffene Stichworte wie „historische Wahrheiten“ gefallen sind und das Bundesverfassungsgericht bemüht wurde.
Der Deutsche Bundestag hat mit vielen guten Dingen das Europäische Parlament und die europäische Einigung geprägt. Seit 1952 gab es zum Beispiel die Forderung, dass dieses Parlament direkt gewählt wird; dafür haben unsere Vorgängerinnen und Vorgänger 25 Jahre gekämpft.