Der Vertrag von Lissabon

Grundlage des momentan geltenden europäischen Rechts ist der am 2001 unterzeichnete und am 2003 in Kraft getretene Vertrag von Nizza. Dieser hatte seinerzeit wichtige Änderungen für die Gründungsverträge der Europäischen Union (Vertrag über die Europäische Union – EUV, Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft – EGV) gebracht und beispielsweise den Weg für die Osterweiterung der EU geebnet.

Im Dezember 2001 wurde auf dem EU-Gipfel in Laeken/Belgien die Einsetzung eines „Konvents zur Zukunft Europas“ beschlossen. Diese Gruppe von Experten erarbeitete in den Jahren folgenden beiden Jahren den "Vertrag über eine Verfassung für Europa". Dieser Verfassungsvertrag sollte neben einer Vereinfachung des bestehenden EU-Rechts eine klarere Verteilung und Abgrenzung der Zuständigkeiten zwischen der EU und den Mitgliedstaaten bringen sowie mehr Demokratie, Transparenz und Effizienz. Er wurde jedoch in Volksabstimmungen in Frankreich und den Niederlanden Mitte 2005 abgelehnt. Die danach ausgerufene Reflexionsphase der Europäischen Union endete im Juni 2007 unter deutscher Ratspräsidentschaft mit dem Beschluss, eine Regierungskonferenz zur Ausarbeitung eines EU-Reformvertrages einzuberufen.

Am 23. Juli 2007 legte die portugiesische EU-Ratspräsidentschaft einen ersten Gesamtentwurf für den neuen Reformvertrag vor. Dieser wurde in den folgenden Monaten von Rechtsexperten aus allen 27 Mitgliedstaaten im Detail überprüft und verhandelt. Am 5. Oktober veröffentlichte die portugiesische EU-Präsidentschaft dann die revidierte Version des Vertrages, der die Grundlage für die Einigung der Staats- und Regierungschefs bildete.
Auf dem Lissabonner Gipfel vom 18./19. Oktober 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs dann hinsichtlich der endgültigen Fassung eines EU-Reformvertrags, der so genannte „Vertrag von Lissabon“.

Am 1. Dezember 2009 ist der Vertrag von Lissabon in Kraft getreten. Damit enden die mehrjährigen Verhandlungen über die institutionelle Reform der EU.

Der EU-Reform-Vertrag bedeutet einen großen Schritt nach vorn für Europa: Er stärkt die Demokratie, verbessert die Handlungsfähigkeit, betont die soziale Dimension und schafft mehr Transparenz. Die SPD hatte 1999 die Wegweisungen gegeben: Bundeskanzler Gerhard Schröders Initiative für ein Konvent zur Grundrechte-Charta war der erste, entscheidende Schritt, der Verfassungsvertrag von 2004 ist die Substanz von des Vertrages von Lissabon.

Der Reformvertrag übernimmt die wesentlichen inhaltlichen Fortschritte des Verfassungsvertrags, baut aber auf der Struktur der bestehenden Verträge auf. Dementsprechend wird er – in zwei Artikeln – die Änderung des Vertrages über die Europäische Union (EU-Vertrag) und des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) vorsehen.
Der Name des EG-Vertrages wird dabei in "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union" geändert. Gegenüber dem ursprünglichen Verfassungsvertrag enthält der Reformvertrag eine Reihe von Änderungen und Ergänzungen, die im Einzelnen im Mandat für die Regierungskonferenz festgelegt wurden.

Sie betreffen etwa die Klarstellung der Kompetenzabgrenzung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten, den Zeitpunkt der Einführung der doppelten Mehrheit, die Grundrechte-Charta, den Subsidiaritätskontrollmechanismus, die vereinfachte Möglichkeit einer verstärkten Zusammenarbeit sowie Fragen des Klimaschutzes und der Energiesolidarität.


Der Vertrag von Lissabon bringt u.a. folgende Änderungen:

1. Ein demokratischeres und transparenteres Europa, in dem das Europäische Parlament und die nationalen Parlamente eine größere Rolle spielen. Auch die Bürgerinnen und Bürger haben künftig mehr Möglichkeiten, sich Gehör zu verschaffen und ein klareres Bild davon, wer auf welcher Ebene wofür zuständig ist.

Die Kompetenzen des Europäischen Parlaments in Bezug auf die Gesetzgebung, den Haushalt und internationale Übereinkommen werden erweitert. Durch die Ausdehnung des Mitentscheidungsverfahrens bei der Beschlussfassung besteht zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat nun bei einem großen Teil der EU-Rechtsvorschriften Gleichberechtigung.

Die Parlamente der Mitgliedstaaten haben künftig mehr Möglichkeiten, sich in die Arbeit der EU einzubringen. Es wird noch stärker darauf geachtet, dass die Europäische Union nur dann tätig wird, wenn auf der europäischen Ebene bessere Ergebnisse erzielt werden können. Die Einhaltung dieses „Subsidiaritätsprinzips“ wird mit Hilfe einer neu geschaffenen Regelung verstärkt kontrolliert. Dies sorgt ebenfalls für einen Zuwachs an Demokratie und Legitimität in der Funktionsweise der EU.

Dank der Bürgerinitiative haben eine Million Bürger aus verschiedenen Mitgliedstaaten die Möglichkeit, die Kommission aufzufordern, neue politische Vorschläge zu unterbreiten. Mit der eindeutigen Zuordnung der Zuständigkeiten wird die Beziehung zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union klarer. Zudem sieht der Vertrag von Lissabon erstmals die Möglichkeit zum Austritt eines Mitgliedstaates aus der Union vor.

2. Ein effizienteres Europa mit vereinfachten Arbeitsmethoden und Abstimmungsregeln, schlanken und modernen Institutionen, angepasst an 27 Mitgliedstaaten. Darüberhinaus wird die Handlungsfähigkeit in den Schwerpunktbereichen der heutigen EU erhöht.

Die Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit im Rat wird auf neue Politikbereiche ausgedehnt, um so eine schnellere und effizientere Entscheidungsfindung zu begünstigen. Ab 2014 wird die qualifizierte Mehrheit nach der doppelten Mehrheit von Mitgliedstaaten und Bevölkerung berechnet und ist damit Ausdruck der doppelten Legitimität der Europäischen Union. Dieses Quorum ist dann erreicht, wenn 55 % der Mitgliedstaaten, die gemeinsam mindestens 65 % der europäischen Bevölkerung auf sich vereinen, zustimmen.

Auf Grundlage des Vertrags von Lissabon wird erstmals ein Präsident des Europäischen Rates gewählt, dessen Amtszeit zweieinhalb Jahre beträgt. Die Ergebnisse der Wahlen zum Europäischen Parlament werden sich direkt auf die Wahl des Kommissionspräsidenten auswirken. Außerdem enthält der Vertrag neue Bestimmungen für die künftige Zusammensetzung des Europäischen Parlaments sowie klarere Regeln für die engere Kooperation und die Finanzvorschriften.

Der Reformvertrag verbessert die Handlungsfähigkeit der EU in politischen Bereichen, die für die heutige EU und ihre Bürger Priorität haben. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Freiheit, Sicherheit und Recht und vor allem für die Terrorismus- und Verbrechensbekämpfung. Im kleineren Stil gilt dies auch für Bereiche wie Energiepolitik, öffentliche Gesundheit, Zivilschutz, Klimawandel, Dienstleistungen von allgemeinem Interesse, Forschung, Raumfahrt, räumlicher Zusammenhalt, Handelspolitik, humanitäre Hilfe, Sport, Tourismus und administrative Zusammenarbeit.

3. Ein Europa der Rechte und Werte, der Freiheit, Solidarität und Sicherheit, das die Werte der Europäischen Union fördert und die Charta der Grundrechte in das europäische Primärrecht einbindet. Neue Instrumente der Solidarität sollen die Bürgerinnen und Bürger besser schützen.

Der Vertrag von Lissabon nennt und bekräftigt die Werte und Ziele, auf denen die Europäische Union aufbaut. Diese dienen als Richtschnur für die Menschen und zeigen darüber hinaus auch, was Europa seinen internationalen Partnern anbieten kann. Der Reformvertrag baut auf bestehenden Rechten auf und führt neue ein. Insbesondere garantiert er die Freiheiten, die in der Charta der Grundrechte verankert sind, und verleiht diesen Bestimmungen Rechtsverbindlichkeit. Er garantiert und stärkt die „vier Grundfreiheiten“ sowie die politische, wirtschaftliche und soziale Freiheit der europäischen Bürger. Der Vertrag von Lissabon sieht vor, dass die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten gemeinsam und solidarisch handeln, sofern ein Mitgliedstaat Opfer eines terroristischen Anschlags oder einer Naturkatastrophe bzw. einer vom Menschen verursachten Katastrophe wird. Das gleiche gilt im Falle von Problemen im Energiebereich.

Darüberhinaus erhält die EU mehr Kompetenzen in den Bereichen Freiheit, Sicherheit und Recht, wodurch ihre Fähigkeit zur Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung erheblich gestärkt wird. Neue Bestimmungen zum Zivilschutz, zur humanitären Hilfe und zur öffentlichen Gesundheit zielen ebenfalls darauf ab, die EU im Falle von Anschlägen noch handlungsfähiger zu machen.

4. Die EU als globaler Akteur: Dies wird durch eine Zusammenfassung aller außenpolitischen Instrumente der EU sowohl bei der Entwicklung neuer Strategien als auch bei der Entscheidungsfindung erreicht. Durch den Vertrag von Lissabon kann die EU in den Beziehungen zu seinen internationalen Partnern künftig eine klare Position einnehmen. Damit werden die wirtschaftlichen, humanitären, politischen und diplomatischen Stärken Europas zur Förderung der europäischen Interessen und Werte weltweit nutzbar gemacht, wobei die besonderen außenpolitischen Anliegen der Mitgliedstaaten gewahrt bleiben.

Ein(e) neue(r) Hohe(r) Vertreter(in) der Europäischen Union für die Außen- und Sicherheitspolitik, gleichzeitig Vizepräsident(in) der Europäischen Kommission, erhöht den Einfluss und die Abstimmung der Außenpolitik der EU. Der neu geschaffene Europäische Auswärtige Dienst unterstützt ihn/ sie bei der Arbeit. Die Europäische Union erhält Rechtspersönlichkeit und vergrößert dadurch ihre Verhandlungsmacht, so dass sie auf internationaler Ebene effizienter auftreten kann und für Drittländer und internationale Organisationen als Partner greifbarer wird. Durch Fortschritte in der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) wird es zwar weiterhin besondere Beschlussfassungsregeln geben, doch wird gleichzeitig der Weg geebnet für eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen kleineren Gruppen von Mitgliedstaaten.

Der Ratifizierungsprozess

Das Ratifizierungsverfahren ist in allen Mitgliedsstaaten abgeschlossen und der Vertrag von Lissabon nach Unterzeichnung aller Staats- und Regierungschefs zum 1. Dezember 2009 in Kraft getreten.
In einigen der 27 Staaten war jedoch aufgrund nationaler verfassungsrechtlicher Regelungen bzw. europafeindlicher Einstellung der Staatschefs die Ratifizierung des Reformvertrags bis zuletzt unsicher.

Deutschland hat den Vertrag von Lissabon am 25. September 2009 vollständig ratifiziert. Zwar hatten sowohl Bundestag als auch Bundesrat das Zustimmungsgesetz zum „Vertrag von Lissabon“ bereits im Mai 2008 mit großen Mehrheiten angenommen, nachdem jedoch mehrere Verfassungsbeschwerden eingelegt wurden, stellte Bundespräsident Horst Köhler seine Unterschrift unter das deutsche Ratifikationsgesetz bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zurück. In seinem Urteil vom 30. Juni 2009 erklärte das Bundesverfassungsgericht das Zustimmungsgesetz zum Vertrag von Lissabon als mit dem Grundgesetz vereinbar. Nach Auffassung des Gerichts verstieß jedoch das Gesetz über die Ausweitung und Stärkung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates in Angelegenheiten der EU (sog. Begleitgesetz) gegen das Grundgesetz, da dem Bundestag und dem Bundesrat keine ausreichenden Beteiligungsrechte eingeräumt wurden. Daraufhin wurden in der Sommerpause 2009 die sog. Begleitgesetze zur Umsetzung des Vertrages von Lissabon geändert, denn vorher durfte die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon nicht hinterlegt werden. Am 26. August 2009 beriet der Bundestag in einer Sondersitzung in erster Lesung über die geänderten Begleitgesetz, die 2. und 3. Lesung fand am 08. September 2009 statt. Der Bundesrat billigte am 18. September 2009 einstimmig die Begleitgesetze zum EU-Reformvertrag. Durch die neuen Begleitgesetze erhalten der Bundestag und der Bundesrat mehr Mitbestimmungsrechte in Angelegenheiten der Europäischen Union. Nach Verkündung der Gesetze im Bundesgesetzblatt unterzeichnete der Bundespräsident die Ratifikationsurkunde zum Vertrag von Lissabon und hinterlegte diese in Rom.

In Irland wurde dem Vertrag von Lissabon am 2. Oktober 2009 mit 67,1% Ja-Stimmen zugestimmt. Irland ist der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem jegliche Änderung der EU-Verträge der Abstimmung durch ein Referendum bedarf, in den übrigen 26 EU-Mitgliedstaaten erfolgt eine Ratifizierung durch Abstimmung der nationalen Parlamente. In einem ersten Referendum am 12. Juni 2008 hatten noch 53,4% der irischen Wähler gegen den Vertrag gestimmt. Um die Bedenken der irischen Bevölkerung auszuräumen, hatte der Europäische Rat am 18./19. Juni 2009 daraufhin rechtliche Garantien für Irland zu wichtigen nationalen Anliegen wie die Bestätigung der nationalen Souveränität im Bereich der Steuerpolitik, in Fragen der Abtreibung und in der Neutralitätspolitik beschlossen. Die Rechtsverbindlichkeit dieser Garantien soll durch Ratifizierung im Rahmen des nächsten Beitrittsvertrages sichergestellt werden. Im Dezember 2008 war der Europäische Rat bereits übereingekommen, dass nach Inkrafttreten des Vertrages von Lissabon ein Beschluss gefasst wird, wonach auch in Zukunft ein Staatsangehöriger jedes Mitgliedsstaates der Kommission angehören wird.

In Polen hatte das Parlament zwar bereits im April 2008 zugestimmt, Präsident Kaczynski erklärte jedoch, den Vertrag erst dann zu unterzeichnen, sobald die Iren per Volksabstimmung zugestimmt hätten. Nach dem positiven Referendum in Irland am 2. Oktober 2009 unterzeichnete Kaczynski schließlich die Ratifizierungsurkunde am 10. Oktober 2009 und hinterlegte diese in Rom.

In Tschechien hat die Abgeordnetenkammer des tschechischen Parlaments am 18. Februar 2009 und der Senat, das tschechische Oberhaus, am 06. Mai 2009 dem Vertrag von Lissabon zugestimmt. Präsident Klaus hatte daraufhin jedoch angekündigt, seine zur Ratifizierung notwendige Unterschrift erst zu leisten, falls Irland seine Position ändere. Doch auch nach der Zustimmung Irlands verweigerte Klaus die Unterschrift unter den Vertrag von Lissabon und begründete dies mit der noch ausstehenden Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts zum Lissabon-Vertrag, die eine Gruppe von Senatoren am 29. September 2009 eingereicht hatte. Bereits im November 2008 hatte das Verfassungsgericht einen Antrag von Senatoren abgewiesen, die gegen einzelne Passagen zur Übertragung von nationalen Kompetenzen an Brüssel geklagt hatten. Über die Gesamtheit des Vertrags von Lissabon hatte das Verfassungsgericht jedoch zuvor noch nicht entschieden. Daneben forderte Klaus eine Aussetzung der EU-Grundrechtecharta für Tschechien wie zuvor auch für Großbritannien und Polen, um sein Land vor Rückgabeforderungen von im Zweiten Weltkrieg Vertriebenen schützen. Dieser Forderung wurde auf dem Europäischen Rat am 29. und 30. Oktober 2009 in Brüssel entsprochen.
Nachdem das tschechische Verfassungsgericht dann am Morgen des 03. November 2009 den Vertrag von Lissabon für verfassungskonform erklärt hatte, unterzeichnete Klaus nur wenige Stunden später den Reformvertrag.

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