Der Petitionsausschuss im Deutschen Bundestag

Als stellvertretender Vorsitzender der SPD-Bundestagsfraktion bin ich auch für den Bereich Petitionen zuständig. Das Petitionsrecht ist ein politisches Mitwirkungsrecht aller Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Ich würde mich freuen, wenn Sie sich auf den folgenden Seiten informieren und fordere Sie auf, Ihr Recht wahrzunehmen und sich mit Anregungen und Problemen in einer Petition an den Deutschen Bundestag zu wenden.

Seit 60 Jahren haben alle Menschen in Deutschland das Recht, Bitten und Beschwerden an den Bundestag zu schreiben. Diese Briefe – Petitionen genannt - landen beim Petitionsausschuss und zeigen, was den Menschen das Leben schwer macht und was sie verändern wollen. Das Petitionsrecht ist im Artikel 17 Grundgesetz formuliert und steht allen deutschen Staatsbürgern ebenso wie Ausländern, Staatenlosen, Minderjährigen, Entmündigten und auch Strafgefangenen sowie Vereinen - nur mit einem „aber“ – zu: eine Petition muss schriftlich eingereicht werden.

1949 waren das nur klassische Briefe. So ging es lange weiter. Bis die SPD 2005 die Online-Petition und die Öffentliche Petition durchgesetzt hat. Nun können Petitionen auch über das Internet eingereicht werden.

Wir entscheiden in diesem Ausschuss nicht über Themen, mit denen wir uns beschäftigen und das ist auch gut so. Die Menschen entscheiden das. Vor 60 Jahren waren es überwiegend Probleme der Nachkriegszeit und der Kriegsfolgen. Heute geht es um die Kostenübernahme für ein Hörgerät, Bewilligung einer Kur, Rückstellung vom Zivildienst, Anerkennung eines neuseeländischen Führerscheins, Erhöhung vom Wehrsold, Bau einer Umgehungsstraße und Vieles mehr.

Aber wir entscheiden über das „Wie“. Wie prüfen wir die Bitten, Beschwerden, Anregungen? Für die SPD ist die genaue Prüfung der Petitionen sehr wichtig. Denn die Petitionen zeigen uns, wie – auch von uns gemachte - Gesetze in der Praxis funktionieren. Wir konfrontieren also zuständige Behörden mit Anregungen, Kritik und Hinweisen und verlangen Erklärungen, wir sprechen mit anderen Abgeordneten, wir gehen zu den Petenten zu Vor-Ort-Terminen und lassen uns Probleme nicht nur erklären, sondern auch vorzeigen, wir laden Vertreter der Ministerien zu Gesprächen ein und suchen gemeinsam nach Lösungen. Die Petenten kommen auch zu uns und tragen ihre Anliegen in öffentlichen Sitzungen vor. Wir gehen auch ungewöhnliche Wege, um gute Lösungen vorzubereiten. Denn jede Petition ist etwas Besonderes, jede muss besonders behandelt werden. Für die SPD gibt es kein Schema für eine Lösungssuche.

Und wie kommunizieren wir mit den Menschen, die Hilfe und Rat bei uns suchen? Das Zauberwort für die SPD ist an dieser Stelle die verständliche Verwaltungssprache. Wir achten darauf, dass die Antworten des Petitionsausschusses von allen verstanden werden können: von Wortgewandten, von bildungsfernen Mitbürgern, selbstverständlich von Menschen mit Behinderungen und von denjenigen, die unsere Sprache erst erlernen, um in Deutschland zu leben.

Die erste Sitzung des Petitionsausschusses fand am 14. Oktober 1949 übrigens in Räumen der SPD-Bundestagsfraktion in Bonn statt. Seitdem ist der Petitionsausschuss eine gute Anlaufstelle für Bitten und Beschwerden. Das – oder noch ein bisschen besser - will er auch in Zukunft sein.

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