Vervolgungspfad
Was ist eine Petition?
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ (Artikel 17 GG)
Seit 1949 ist das Petitionsrecht als Grundrecht im Grundgesetz verankert. Alle Menschen - Kinder, Jugendliche und Erwachsene, deutsche Bürgerinnen und Bürger, Ausländerinnen und Ausländer, Illegale, Inhaftierte und Geschäftsunfähige - können sich in eigener Sache oder im allgemeinen Interesse an den Petitionsausschuss des Bundestages wenden. Dabei geht es um den persönlichen Schutz – also dann, wenn sie eine politische oder behördliche Entscheidung und ihre Auswirkungen als ungerecht empfinden – aber auch wesentlich um politische Mitgestaltung.
Das Petitionsrecht ist mehr als ein Beschwerde- und Bittrecht: Es ist ein politisches Mitwirkungsrecht.
Um es auf der Höhe der Zeit zu behalten, hat die SPD-Fraktion immerfort daran gearbeitet, das Petitionsrecht innovativ weiterzuentwickeln:
- 1975 haben wir durch eine Grundgesetzänderung erreicht, dass durch Art 45c GG der Petitionsausschuss zu einem Pflichtausschuss des Bundestages wurde.
- 1989 wurden sogenannte Verfahrensgrundsätze (Grundsätze des Petitionsausschusses über die Behandlung von Bitten und Beschwerden) beschlossen.
- 2005 wurden auf Anregung der SPD-Fraktion öffentliche Anhörungen von Petenten bei Massen- oder Sammelpetitionen ermöglicht, die sogenannten Online-Petitionen eingeführt und die Möglichkeit der öffentlichen Petition eingerichtet.
Sowohl die Online-Petitionen als auch öffentliche Petitionen starteten zunächst als ein Modellversuch, der sich schnell als ein Volltreffer erwiesen hat. Im Oktober 2008 übernahm der Bundestag das Projekt dauerhaft. Sowohl die Online- als auch öffentliche Petitionen sind nicht mehr weg zu denken.
Der Petitionsausschuss ist eine gute Anlaufstelle für Bitten und Beschwerden. Das will er auch in Zukunft sein. Die SPD-Bundestagsfraktion ist dabei, denn: Wer gute Politik machen will, muss wissen, wo der Schuh drückt.
Was ist eine Petition?
Eine Petition (lat. petitio „Angriff“, „Ersuchen“) bezeichnet eine Eingabe (Ersuchen oder Beschwerde) an eine zuständige Behörde oder an eine Volksvertretung. Dabei kann man unterscheiden zwischen Ersuchen, die auf die Regelung eines allgemeinen politischen Gegenstands zielen (z. B. den Beschluss oder die Änderung eines Gesetzes durch das Parlament, die Änderung einer Verfahrensweise in einer Behörde) und Beschwerden, die um Abhilfe eines individuell erfahrenen Unrechts (z. B. eine formal zwar zulässige, aber als unverhältnismäßig empfundene Behördenentscheidung) bitten.
Weiterhin lässt sich unterscheiden zwischen:
- Mehrfachpetitionen sind Eingaben mit gleichem Anliegen, die individuell abgefasst sind.
- Sammelpetitionen sind Unterschriftensammlungen mit selbem Anliegen.
- Massenpetitionen sind Eingaben in größerer Zahl mit gleichem Anliegen, deren Text ganz oder im Wesentlichen übereinstimmt.
- Öffentliche Petitionen sind Bitten oder Beschwerden von allgemeinem Interesse an den Deutschen Bundestag. Sie werden im Einvernehmen mit dem Petenten auf der Internetseite des Petitionsausschusses veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung erhalten weitere Personen oder Personengruppen über das Internet die Gelegenheit zur Mitzeichnung der Petition oder zur Abgabe eines Diskussionsbeitrages hierzu.